International Desk

Unsere Allianz mit den führenden Unternehmen in jedem Land ist unsere Erfolgsgarantie

Obwohl ISERN in Spanien eine Expansionspolitik mit über 12 Büros, einem 98-jährigen Bestehen und einer sehr wichtigen internationalen Präsenz hat, wollte das Unternehmen im Ausland nicht dieselbe Strategie verfolgen.

Gemäß unserer Erfahrung und unseren Beobachtungen im Laufe der Jahre sind wir der Ansicht, dass das gewerbliche Eigentum ein sehr spezialisierter Teilbereich ist, und dass es viel zufriedenstellender für die Klienten und den Erfolg der Angelegenheiten ist, mit den besten Beratern vor Ort für gewerbliches Eigentum je nach Fall und Spezialität zu arbeiten, als sich an einen Vertreter der eigenen Marke nach Art eines “Franchisings” auf einem Gebiet “zu binden”.

Diese Option hat uns ermöglicht, “Geschick zu haben”, mehr Kenntnisse zu erlangen, stets mit den Besten zu arbeiten und über mehr Optionen für unsere Klienten beim Verteidigen der Rechte in Bezug auf gewerbliches Eigentum unserer Klienten zu verfügen.

Weiterhin sind wir dadurch aufgrund der vielen Angelegenheiten, die ISERN im Ausland bearbeitet, in der Lage, mit den besten Beratern und Anwälten jedes Lands mit fachgerechten Kosten und einer bevorzugten Behandlung zu arbeiten.

In diesem Sinne sind wir völlig transparent, wobei wir stets Informationen des Korrespondenten oder des Büros, das die Angelegenheit in einem Land bearbeitet, liefern, und können wir uns an die eigenen Präferenzen des Kunden in Bezug auf ein konkretes Gebiet anpassen.

Allerdings hat ISERN interne “Desks” geschaffen, die auf mehr oder weniger große und/oder spezifische geografische Gebiete spezialisiert sind, und die sich innerhalb der Struktur der Abteilung für internationale Marken und Patente befinden. Diese Desks sind:

  • International Desk
  • Latam Desk
  • Asia Desk
  • Japan Desk

So sind zum Beispiel die Verantwortlichen des Asia Desk und JapanDesk zwei nationale Rechtsanwaltsgehilfen aus China und Japan, die auf IP spezialisiert sind und perfekt die Eigenart ihres Gebiets kennen und, falls nötig, perfekt (schriftlich oder mündlich) in ihren jeweiligen Landessprachen mit den Korrespondenten kommunizieren können.

Der INTERNATIONAL DESK besteht aus Beratern, Anwälten und Ingenieuren, die auf die Beratung und Strategie zur Internationalisierung von Portfolios an gewerblichem Eigentum gemäß der Strategie des Unternehmens, um das es geht, spezialisiert sind.

Die Mitglieder des INTERNATIONAL DESK haben ein tiefgründiges Wissen in Bezug auf die internationalen Systeme, internationalen Abkommen sowie Details und Voraussetzungen auf territorialer Ebene in Bezug auf den Schutz des gewerblichen Eigentums und nehmen an zahlreichen internationalen Konferenzen und Kongressen teil, um über die Neuigkeiten bezüglich der internationalen Abkommen und Verträge auf dem Laufenden zu sein, die die Rechte in Bezug auf gewerbliches und geistiges Eigentum betreffen.

Gleichermaßen kennen sie die besten Berufsprofile, mit denen bestimmte Themen in jedem Land zu behandeln sind, um unseren Klienten stets die besten Fachleute auf weltweiter Ebene gemäß den Anforderungen jeder Angelegenheit oder Spezialität anzubieten und bereitzuhalten.

SPRACHEN: ISERN kann von seinen eigenen Büros aus neben Spanisch und Katalanisch perfekt auf Englisch, Französisch, Deutsch, Chinesisch und Japanisch kommunizieren.

Internationalisierung der gewerblichen Schutzrechte bei ISERN

Die Fachleute und Experten bezüglich der Internationalisierung von Rechten am gewerblichen Eigentum bei ISERN behalten stets im Auge, dass der Schutz Ihrer Rechte außerhalb der spanischen Grenzen optimal für Ihre Interessen und möglichst kostengünstig ist.

Dazu werden wir Sie stets über die möglichen Alternativen, Pros und Contras jeder einzelnen Internationalisierung, Kosten sowie unsere Rechtsansicht und darüber, wie wir nach unserem Kriterium und den Umständen jedes Falls handeln würden, informieren.

Allgemein sind die Eintragungen von gewerblichem Eigentum territorial, was bedeutet, dass die Eintragung eines Patents, einer Marke oder eines Geschmacksmusters beim Spanischen Patent- und Markenamt (OEPM) dem Inhaber nur ein exklusives Recht zur Nutzung auf spanischem Gebiet gewährt. Folglich können Produkte, die eine geschützte Modalität beinhalten, nicht mit Garantie in andere Staaten exportiert werden, wenn sie in diesen nicht auch von demselben Inhaber eingetragen sind.

Es besteht nun die Möglichkeit, Schutz auf einem größeren territorialen Gebiet durch übernationale Eintragungen der internationalen WIPO-Eintragungen, die Nutzung von internationalen Abkommen und Vereinbarungen von Patenten usw. zu erhalten.

Bei ISERN sind wir uns jedoch bewusst, dass der Schutz auf internationaler Ebene der Rechte in Bezug auf gewerbliches Eigentum teuer ist und zeitlich geplant werden muss, weshalb es vor dem Treffen einer Entscheidung unverzichtbar sein wird, eine Auswertung folgender Aspekte vorzunehmen:

  • Was sind unsere potentiellen und künftigen Märkte?
  • Auf welchen Märkten wären wir bereit, eine Klage einzureichen, um unsere Position zu schützen?
  • Über welche Ressourcen verfügen wir?
  • Wie sieht die strategische Position unserer Konkurrenten aus?

Gemäß dieser Analyse gibt es verschiedene Schutzstrategien, je nach dem, ob wir unsere Marken, Patente oder Muster internationalisieren möchten, und die der INTERNATIONAL DESK je nach Ihren Bedürfnissen, Expansionsstrategien des Unternehmens und Interessen übernehmen und ausarbeiten wird.

Wenn Sie Ihre Marken im Ausland internationalisieren wollen, haben wir verschiedene Möglichkeiten

1.- Direkt

Land für Land, wobei die entsprechenden Anmeldungen in jedem der Länder eingereicht werden, in denen die Marke eingetragen werden soll, wobei verschiedene voneinander unabhängige Eintragungen erhalten werden.

2.- Marke der Europäischen Union

Ein Verfahren, das von der Markenverordnung der Europäischen Ordnung geregelt wird, legt die Möglichkeit fest, durch eine einzige Anmeldung Schutz in den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) zu erhalten. Das EUIPO ist Mitglied des Madrider Protokolls. Daher ist es möglich, eine internationale Markeneintragung durch das Madrider System auf diese Rechtssprechung auszudehnen. Die Dauer dieser Eintragung beträgt 10 Jahre und kann ohne zeitliche Begrenzung verlängert werden.

3.- Internationale Marke

Um eine Marke durch dieses Verfahren anzumelden, ist es notwendig, zuvor eine Marke auf nationaler oder gemeinschaftlicher Ebene eingetragen zu haben. Durch dieses Verfahren, das durch das Madrider Abkommen und sein Protokoll (Madrider System) geregelt wird, kann Schutz in zahlreichen Ländern durch Einreichen einer einzigen Anmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erlangt werden, wobei die Eintragung dieselbe Wirkung hat, als ob die Anmeldung in jedem der genannten Länder eingereicht worden wäre. Jedes Land prüft die Anmeldung, als ob sie eine nationale Marke wäre, und wendet bei ihr sein nationales Gesetz an, um sie zu erteilen oder nicht. Somit kann es sein, dass eine internationale Anmeldung sowohl räumlich als auch applikativ bewilligt wird. Die Dauer dieser Eintragung beträgt 10 Jahre und kann ohne zeitliche Begrenzung verlängert werden.

4.- Markeneintragung bei der OAPI

Die OAPI ist die wichtigste Organisation, die über den Schutz der Rechte in Bezug auf geistiges Eigentum in den meisten französischsprachigen Ländern Afrikas wacht und besteht aus: Benin, Burkina Faso, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Komoren, Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Guinea, Äquatorialguinea, Mali, Mauretanien, Niger, Guinea Bissau, Senegal und Togo. Dank der OAPI werden sämtliche Formalitäten zum Schutz von Erkennungszeichen in allen Mitgliedsländern zentralisiert, was den Prozess erleichtert und Kosten reduziert. Die OAPI ist Mitglied des Madrider Protokolls. Daher ist es möglich, eine internationale Markeneintragung durch das Madrider System auf diese Rechtssprechung auszudehnen. Die durch die OAPI eingetragenen Marken haben eine Gültigkeitsdauer von zehn (10) Jahren ab dem Tag der Anmeldung und können ohne zeitliche Begrenzung um zusätzliche Zeiträume von 10 Jahren verlängert werden.

Für die Internationalisierung Ihrer Patente können Sie je nach Ihrer Strategie zwischen verschiedenen Optionen wählen

Um ein Patent oder eine Erfindung außerhalb von Spanien zu schützen, gibt es diverse Möglichkeiten. Die Fachleute von ISERN werden Ihnen helfen, zu beurteilen, welche Option für Sie in Abhängigkeit bestimmter Kriterien am interessantesten ist:
  • Der geografische Ort, wo sie den Schutz erlangen möchten.
  • Die Sprache, in der die Formalitäten abgewickelt werden.
  • Die Kosten, die Sie tragen können, sowie die Möglichkeit, jährliche Zuschüsse in Anspruch zu nehmen, die das OEPM durch Subventionieren eines Teils der Kosten gewährt.
  • Die Fristen, in denen Sie das Patent erhalten möchten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die sich den Anmeldern von Patenten für die Internationalisierung ergeben:

1.- Der PCT-Weg

Mit diesem System beginnt die Bearbeitung (kein Erteilungsverfahren) gleichzeitig durch eine einzige Anmeldung in 148 Ländern. Der große Vorteil dieser Option besteht darin, dass sie weiterhin die Internationalisierungsfrist des Patents verlängert, was den Anmeldern ermöglicht, eine Entscheidung zu treffen, letztendlich ihr Patent in den ausgewählten Ländern, die Mitglieder des PCT sind, einzureichen oder nicht. Tatsächlich ermöglicht der PCT, "Zeit zu kaufen", da Sie Ihre Entscheidung, in die nationale Phase einzutreten, bis zu 30 Monate ab dem Tag der internationalen Einreichung bwz. dem Prioritätstag aufschieben können. Die Abkürzung PCT steht eigentlich für Patent Cooperation Treaty, bei ISERN haben wir sie jedoch umgangssprachlich in “Para Comprar Tiempo (Zum Kaufen von Zeit)” umbenannt. Weiterhin ermöglicht sie es, eine Patentanmeldung mindestens Monate geheim zu halten, was nützlich sein kann, um ihre Durchführbarkeit zu beurteilen und unnötige Kosten zu vermeiden. Auf alle Fälle ist es sehr wichtig, klarzustellen, dass der PCT kein Verfahren zur Erteilung von Patenten ist, sondern ein System, durch das die Bearbeitung vor der Erteilung verschiedener nationaler oder territorialer Patente vereinheitlicht wird. Außerdem ermöglicht Ihnen dieses Verfahren, "Zeit zu kaufen", da Sie Ihre Entscheidung, in die nationale Phase einzutreten, bis zu 30 Monate ab dem Tag der internationalen Einreichung bzw. dem Prioritätstag gegebenenfalls aufschieben können und ihre Erfindung mindestens 18 Monate geheim halten können, was für Sie nützlich sein kann, um ihre Durchführbarkeit zu sondieren und Ihnen unnötige Kosten zu ersparen.

2.- Der europäische Weg

Über diesen Weg gelangt man zur Erteilung eines Patentes, das eine Gültigkeit in bis zu 38 Ländern auf europäischem Gebiet hat. Es handelt sich nicht um ein einzigartiges “europäisches oder gemeinschaftliches Patent”. Es ist ein Verfahren zur Erteilung von Patenten, die die Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (Mitglieder, die in vielen Fällen keine europäischen Länder sind) für gültig und vertrauenswürdig erklären, um dann die Erteilung auf ihr Gebiet zu verlagern und unabhängig zu validieren, als ob es sich um ein nationales Patent handeln würde. Es besteht die Möglichkeit eines EuroPCT, d. h. einer internationalen PCT-Anmeldung, die in die “regionale” oder territoriale Phase in Europa eintritt.

3.- Der PPH Weg

Mit dem Ziel, die Internationalisierung voranzutreiben, hat das Spanische Patent- und Markenamt (OEPM) eine Reihe an auf internationaler Ebene bekannten Abkommen unter dem Namen Patent Prosecution Highway (PPH) unterzeichnet, die einem Anmelder des OEPM ermöglichen, die beschleunigte Bearbeitung in einem anderen Amt, das an dem PPH-Programm teilnimmt, zu fordern, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Der Schutz von gewerblichen Mustern und Modellen im Ausland

Um ein Patent oder eine Erfindung außerhalb von Spanien zu schützen, gibt es diverse Möglichkeiten. Die Fachleute von ISERN helfen Ihnen dabei, zu beurteilen, welche Option für Sie in Abhängigkeit bestimmter Kriterien am interessantesten ist:

1.- DIREKTE nationale Eintragungen

Land für Land, wobei die entsprechenden Anmeldungen in jedem der Länder eingereicht werden, in denen das Geschmacksmuster eingetragen werden soll. In diesen Fällen ist entscheidend, die Priorität der ersten Einreichung in Spanien zu beanspruchen, um nicht die Neuheit oder den einzigartigen Charakter zu verlieren, und damit die Eintragungen nicht von Dritten annulliert werden können.

2.- Internationales Muster

Durch dieses Verfahren, das durch das Den Haager Abkommen geregelt wird, kann Schutz in vielen Ländern durch Einreichen einer einzigen Anmeldung durch die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erhalten werden. Diese Eintragung hat dieselbe Wirkung, als wenn die Anmeldung in jedem der bestimmten Länder des Abkommens eingereicht worden wäre. Jedes Land prüft die Anmeldung nach seinen Kriterien und seiner Gesetzgebung und kann den Schutz auf unterschiedliche Art und Weise erteilen oder verweigern. Die Dauer dieser Eintragung beträgt 5 Jahre und kann bis maximal 2 Jahre verlängert werden, was je nach Mitgliedsstaat des Abkommens unterschiedlich ist.

3.- Muster der Europäischen Union

Ermöglicht, durch eine einzige Anmeldung, die nach Wahl des Anmelders vor dem EUIPO eingereicht werden kann, Schutz in den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) zu erhalten. Die Dauer dieser Eintragung beträgt 5 Jahre und kann bis maximal 25 Jahre verlängert werden.

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