Geistiges Eigentum – Urheberrechte – Copyright
Wir schützen Ihre Schöpfungen auf allen Gebieten
Der Urheber eines Werks kann dessen Wiedergabe, Auslegung oder öffentliche Ausführung, Aufnahme, Übertragung auf jeglichen Medien, Übersetzung oder Anpassung verbieten oder erlauben. Der Autor besitzt zwei Arten von Rechten: die moralischen Rechte am Werk und die Vermögens- bzw. Nutzungsrechte am Werk.
- Die moralischen Rechte sind unverzichtbar und unveräußerbar. Der Autor kann jederzeit seine Anerkennung als Autor verlangen und kann auch entscheiden, ob das Werk verbreitet oder verändert werden darf usw.
- Die Vermögensrechte können abgetreten werden. Sie dienen zur wirtschaftlichen Nutzung des Werks: Übersetzungen, Anpassungen für das Theater, öffentliche Ausstellungen, Formatänderungen usw.
Die neuen Schaffensbereiche sind ebenfalls vom Urheberrecht geschützt. Daher sind Computerprogramme (Software), Internetseiten oder Internetportale usw. ebenfalls eintragungsfähig.
Der Autor kann eine natürliche Person sein, eine Autorengruppe oder eine natürliche Person, die im Auftrag eines Unternehmens arbeitet. Je nach Autorentyp und Format des Werks werden unterschiedliche Unterlagen für die Eintragung benötigt.
Wie können wir Ihnen helfen?
Beratung, Eintragung und Schutz
Eintragung von Rechten am geistigen Eigentum.
Eintragung des geistigen Eigentums in Spanien
Eintragung von geistigem Eigentum und Software innerhalb von 24 Stunden in den USA
Verwaltungsformalitäten und private Formalitäten
Formalitäten vor der Eintragung des geistigen Eigentums und bei Organisationen zur Verwaltung von Rechten.
Beratung in Bezug auf Strategien
Alternativer Schutz von Multimedia-Werken, audiovisuellen Werken, literarischen Werken und grafischen Werken.
Eintragung von Inhalten im Internet
Beratung bezüglich der privaten Eintragung von Inhalten von Webseiten, Portalen, digitalen Zeitschriften und Blogs.
Entwerfen einer Strategie und Verwaltung von alternativen Eintragungen
Tarifverhandlung
Verhandlung mit den verschiedenen Organisationen zur Verwaltung von Urheberrechten.
P2P-Systeme und Online-Inhalte
Beratung bezüglich P2P-Systemen und der Rechtspraxis zur öffentlichen Kommunikation von Online-Inhalten.
Beratung und Rechtsbeistand
Rechte am geistigen Eigentum und verwandte Rechte (Copyright, literarische Werke, musikalische Kompositionen, Software, Fotografie, Bildhauerkunst, Architektur…).
Beratung bei Verstößen
Beratung und Rechtshilfe bei Verstößen gegen Rechte am geistigen Eigentum auf zivil- oder strafrechtlichem Weg.
Lizenzen und Übertragungen
Ausarbeitung und Überprüfung von Lizenzen und Übertragungsvereinbarungen.